Immobilienbesitz in Frankreich: Muss die Eigentümererklärung auch im Jahr 2024 abgegeben werden?
Seit dem 1. Januar 2023 unterliegen alle Eigentümer von Immobilien in Frankreich einer neuen Erklärungspflicht, in deren Rahmen sie vor dem 1. Juli eines jeden Jahres für jede in ihrem Besitz befindliche Immobilie folgende Informationen deklarieren müssen:
- Nutzungszweck (Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz) und
- Identität der Bewohner zum 1. Januar bei einer Fremdnutzung der Immobilie.
Diese Erklärung muss über das Online-Portal für Privatpersonen oder Unternehmen auf der offiziellen Website der französischen Steuerverwaltung (impôts.gouv.fr) unter „Gérer mes biens immobiliers“ (Meine Immobilien verwalten) erfolgen.
Für die Abgabe der Eigentümererklärung 2024 wird Eigentümern ohne Internetzugang ebenfalls ein Papierformular zur Verfügung gestellt.
Außerdem hat die französische Steuerverwaltung nun bestätigt, dass die Eigentümererklärung ab 2024 nur noch bei einer Nutzungsänderung abgegeben werden muss und nicht mehr systematisch wie bei ihrer Einführung im Jahr 2023.
Neue Eigentümer von Immobilien in Frankreich müssen diese Erklärung hingegen bis zum 1. Juli 2024 einreichen.
Schließlich wurde angekündigt, dass die Nichtabgabe dieser Erklärung im Jahr der Reform (2023) keine Sanktionen nach sich ziehen wird. Alle Immobilieneigentümer, die diese Pflicht bisher noch nicht erfüllt haben, sollten die genannte Erklärung jedoch nun schnellstmöglich nachholen.
Für weitere Informationen oder eine Begleitung bei Ihren Erklärungspflichten in Frankreich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
PDF öffnen Drucken