Vertrieb und Wettbewerb in Frankreich

Wir beraten Sie in allen Fragen des französischen Vertriebsrechts und Wettbewerbsrecht in Frankreich. Unsere Beratung erfolgt in deutscher oder in französischer Sprache, so wie Sie es wünschen.

Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich kann auf unterschiedlicher rechtlicher Grundlage erfolgen. Die Möglichkeiten der Gestaltung der entsprechenden Verträge mit den Vertriebspartnern und Kunden in Frankreich hängen vom anwendbaren Recht ab. Es sind sowohl nationale als auch europäische wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu beachten, damit Ihre Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property) effizient geschützt sind und erforderlichenfalls auch durchgesetzt werden können.

Video Tutorials zu Vertriebs- und Wettbewerbsrecht in Frankreich

Leistungen im französischen Recht zu Vertrieb und Wettbewerb in Frankreich

Neben der Rechtsberatung unterstützt Sie unser interkulturell erfahrenes Anwalts-Team in folgenden Bereichen auch bei der praktischen Umsetzung in Frankreich:

  • Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Frankreichgeschäft (Überprüfung und Ausarbeitung nach internationalem und französischem Recht sowie zweisprachige deutsch-französische Verträge)
  • Französisches Kaufrecht, Händlerrecht und Handelsvertreterrecht sowie UN-Kaufrecht
  • Prüfung und Anpassung kritischer Vertragsklauseln an die geltenden Vorschriften in Frankreich (insbesondere betreffend Haftung, Gewährleistung- und wirksamer Eigentumsvorbehalt nach französischem Recht)
  • Erstellung von Verträgen für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Händlern und Franchise-Partnern in Frankreich
  • Beendigung von Vertriebsverträgen in Frankreich, Berechnung der potenziell geschuldeten Entschädigungszahlung nach französischem Recht
  • Beratung und Prozessvertretung vor den französischen Gerichten bei der sogenannten "abrupten Beendigung" ("rupture brutale") einer Geschäftsbeziehung in Frankreich
  • Abwehr von Forderungen Ihres Vertriebspartners in Frankreich
  • Erstellung grenzüberschreitender Lieferverträge und Rahmenverträge unter Berücksichtigung des französischen und des internationalen  Rechts
  • Gütliche Streitbeilegung mit Streitgegnern in Frankreich
  • Europäisches und französisches Wettbewerbsrecht : Beratung und Risikoanalyse für den französischen Markt (insbesondere zu selektiven und exklusiven Vertriebswegen) sowie Prüfung von kritischen Vertragsklauseln (insbesondere Exklusivvertrieb, Lieferschutz, Gebietsschutz, Kundenschutz)
  • Beeidigte und unbeeidigte Übersetzungen deutscher und französischer Dokumente

Wir schulen auch gerne Ihr Vertriebsteam zu praxisrelevanten Themen wie „Rechtliche Aspekte des Frankreichvertriebs“ oder „Gestaltung und Verwendung von Vertriebsunterlagen im Frankreichgeschäft“. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unser Schulungsangebot zu.

News zu Vertrieb und Wettbewerb

FFU Webinare

Ihre Ansprechpartner im französischen Vertriebs- und Wettbewerbsrecht

Publikationen zum französischen Vertriebs- und Wettbewerbsrecht

Print-Ausgabe

Eigentumsvorbehalt weltweit

Wussten Sie schon, dass in Frankreich…

  • bei der Beendigung einer dauerhaften Geschäftsbeziehung zu einem Vertriebspartner in Frankreich eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, die nach französischem Recht bis zu 18 Monate lang sein kann?
  • ein gekündigter Handelsvertreter in Frankreich Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung hat, die nach französischem Recht in der Regel zwei vollen Jahresprovisionen entspricht?
  • kein französisches Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen existiert, sondern in Frankreich eine ‚Kommission für missbräuchliche Klauseln‘ (sog. Commission des clauses abusives) eingerichtet ist, die bestimmte missbräuchliche Vertragsklauseln sanktionieren kann?
  • Gewährleistungsansprüche in Frankreich nach französischem Recht nur beschränkt werden können, wenn Verkäufer und Käufer in der selben gewerblichen/beruflichen Fachrichtung tätig sind?
  • der Begünstigte eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in Frankreich bei Beendigung des Vertrags, zum Beispiel eines französischen Handelsvertretervertrags, gemäß französischem Recht einseitig auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten kann?

Unser deutsch-französisches Team ‘Vertrieb und Wettbewerb’