Steuerliche Ansässigkeit im internationalen Kontext bestimmen
Ein unscheinbarer Artikel (Art. 61) des französischen Haushaltsgesetzes 2025 verlängert die Verjährungsfrist für die französische Steuerverwaltung bei Angabe eines „falschen“ Wohnsitzes im Ausland auf zehn Jahre.
Der Begriff „falsch“ wird nicht näher erläutert: Bedeutet dieser Begriff „fiktiv“, was einem Rechtsmissbrauch gleichkäme, oder erlaubt er im Gegenteil der Steuerbehörde, ihre Berichtigung auf zehn Jahre auszudehnen, wenn sie beabsichtigt, die Eigenschaft eines Steuerzahlers als Nichtansässiger in Frage zu stellen?
Erfahren Sie in folgendem Artikel, wie wichtig es ist, Ihre steuerliche Ansässigkeit im internationalen Kontext korrekt zu bestimmen.
Im internationalen Kontext erfolgt die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit in der Regel in zwei Schritten: in einem ersten Schritt auf nationaler Ebene und in einem zweiten Schritt im Fall eines Wohnsitzkonflikts nach Maßgabe der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
1. Wie wird der steuerliche Wohnsitz in Frankreich bestimmt?
In Frankreich legt Artikel 4B des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) die alternativen Kriterien für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes fest.
Gemäß Artikel 4B des französischen Steuergesetzbuchs hat eine Person in einen steuerlichen Wohnsitz und ist damit in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Frankreich einen Haushalt (foyer) oder ihren Hauptaufenthaltsort (séjour principal) oder ihre Hauptberufstätigkeit oder den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen hat.
Die Erfüllung eines Kriteriums reicht für die Anerkennung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich aus.
Aktuelle Rechtsprechung:
In einer Entscheidung vom 17. Januar 2025 (CAA de Paris, 17. Januar 2025, 23PA04058) äußerte sich das Verwaltungsgericht der Berufungsinstanz Paris zur Gliederung der verschiedenen Kriterien zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes im Sinne von Artikel 4 B des französischen Steuergesetzbuches.
Der Fall betraf eine Person, die die Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes infolge ihres Umzuges nach Ungarn geltend machte.
Die Steuerbehörde berief sich ihrerseits auf die Beibehaltung des Steuerwohnsitzes in Frankreich. Bei der Analyse des steuerlichen Wohnsitzes nach nationalem Recht beginnen die Richter mit der Prüfung des Kriteriums der Wohnstätte oder des Hauptaufenthaltsortes.
Die fragliche Person hat eine Wohnung in Paris beibehalten, lebt aber seit 2016 mit ihrer Familie ständig in Ungarn.
Entscheidend ist im vorliegenden Fall jedoch die Prüfung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Interessen.
Die Klägerin bezog ihr gesamtes Arbeitsentgelt von einem französischen Arbeitgeber und war Inhaberin von Wertpapierkonten in Frankreich, die im Streitjahr erhebliche Kursgewinne erzielten.
Diese Lösung unterstreicht den Vorrang des wirtschaftlichen Kriteriums vor dem persönlichen und beruflichen Kriterium bei der Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes eines Steuerpflichtigen im Sinne des innerstaatlichen Rechts.
Sie erinnert auch daran, dass die Erfüllung eines Kriteriums ausreicht, um einen steuerlichen Wohnsitz im Sinne des innerstaatlichen Rechts anzuerkennen.
2. Wie wird der steuerliche Wohnsitz bei Wohnsitzkonflikten bestimmt?
Wird eine Person gemäß den vorgenannten Bestimmungen des französischen Steuergesetzbuchs als in Frankreich steuerlich ansässig betrachtet und wird dieselbe Person in Deutschland - nach deutschem Steuerrecht - aufgrund ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, liegt ein sogenannter „Wohnsitzkonflikt“ vor.
Dieser Wohnsitzkonflikt wird durch die subsidiären Kriterien des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens gelöst, nämlich: die ständige Wohnstätte (im Sinne einer verfügbaren Immobilie, unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentums- oder Mietimmobilie handelt), der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit.
Fazit: Bestimmen Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit rechtssicher
Sie sind sich über Ihre steuerliche Ansässigkeit unsicher?
Unser Steuerrechtsteam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Bestimmung Ihres steuerlichen Wohnsitzes im internationalen Kontext zu unterstützen, wenn sich Ihre Situation ändern sollte.
Angesichts der neuen Verjährungsfrist von zehn Jahren, die mit dem letzten Haushaltsgesetz in Frankreich eingeführt wurde, ist die Prüfung Ihrer Situation nun umso wichtiger.
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