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Steuerrecht

Frankreich: Neue Bewertung geldwerter Vorteile für Dienstfahrzeuge ab 2025

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Eine am 27. Februar 2025 veröffentlichte Verordnung ändert die pauschale Bewertung des geldwerten Vorteils (avantage en nature) für vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeuge.

Diese Reform trat am 1. Februar 2025 in Kraft und gilt für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.

Geldwerte Vorteile für Firmenwagen in Frankreich – wichtige Änderungen

1. Höhere Sätze für konventionelle Fahrzeuge (Verbrenner & Hybrid)

Für konventionelle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb steigen die pauschalen Bewertungsansätze zur Bewertung des geldwerten Vorteils (avantage en nature) deutlich:

Beim Kauf eines solchen Fahrzeugs erhöht sich der Satz von bisher 9 % auf 15 % des Kaufpreises für Fahrzeuge, die weniger als fünf Jahre alt sind.

Für ältere Fahrzeuge beträgt die neue Bewertungsrate 10 %.

Beispiel: Ein Firmenwagen im Wert von 35.000 € führt demnach zu einem steuerpflichtigen Vorteil von 5.250 € statt 3.150 € pro Jahr – eine Erhöhung von 2.100 € jährlich.

Auch die pauschale Bewertung des geldwerten Vorteils von Leasingfahrzeugen steigt von 30% auf 50% der jährlichen Gesamtkosten (einschließlich Leasingrate, Wartung und Versicherung).

Sollte das Unternehmen zudem die Kraftstoffkosten übernehmen, steigen die Sätze auf 20 % beziehungsweise 15 % für gekaufte Fahrzeuge und auf 67 % für geleaste Fahrzeuge.

Beispiel: Ein Fahrzeug im Wert von 35.000 € führt zu einem geldwerten Vorteil von 5.250 € statt 3.150 € pro Jahr – eine Erhöhung von 2.100 € jährlich.

2. Verbesserte Abschläge für Elektrofahrzeuge in Frankreich

Für Elektrofahrzeuge wurden hingegen attraktivere Abschläge eingeführt. Der bisherige Abschlag von 50 % des geldwerten Vorteils wurde auf 70 % angehoben, wobei die neue Obergrenze auf 4.582 € pro Jahr festgelegt wurde (anstatt der bisherigen 2.000,30 €). Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027 und zielt darauf ab, den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge zu fördern.

Auch die Nutzung von Ladestationen wird in Frankreich weiterhin begünstigt.

Die Nutzung einer Ladestation am Arbeitsplatz bleibt demnach steuerfrei.

Wenn jedoch eine private Ladestation genutzt wird, kann das Unternehmen bis zu 75 % der Kosten übernehmen, wobei für ältere Ladestationen eine neue Obergrenze von 1.565,20 € gilt.

Beispiel: Ein elektrisches Fahrzeug im Wert von 44.000 €. Der geldwerte Vorteil beträgt nun 2.018 € statt 1.980 €. Trotz der höheren Berechnungsgrundlage bleibt der geldwerte Vorteil (avantage en nature) durch den höheren Abschlag stabil.

Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027 und soll den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge fördern.

Zusammenfassung: Geldwerte Vorteile für Dienstwagen in Frankreich

Gerne beraten Sie unsere deutschsprachigen Anwältinnen Anne-Lise Lamy und Laura Rejano ausführlich zu dieser Thematik: welcome@rechtsanwalt.fr

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26. März 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-03-26 17:43:462025-03-27 17:44:36Frankreich: Neue Bewertung geldwerter Vorteile für Dienstfahrzeuge ab 2025
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