Vorläufiger Zeitplan für die Abgabe der Steuererklärung 2025 in Frankreich
Erklärungsmodalitäten: Wann ist die Erklärung einzureichen?
Die Frist für die Online-Einreichung der französischen Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärung sowie der diesbezüglichen Anlagen unterscheidet sich je nach Département.
Folgender (vorläufiger) Kalender gilt für 2025:
Die Abgabe einer Online-Steuererklärung (www.impots.gouv.fr) ist grundsätzlich Pflicht. Nur Steuerpflichtige, die an ihrem Hauptwohnsitz keinen Internetzugang haben, sind davon befreit.
Die Abgabe in Papierform ist auch bei einer ersten Erklärung verpflichtend. Gerne stehen wir Ihnen bei bei der Erstellung und Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen zur Seite: welcome@rechtsanwalt.fr
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