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Steuerrecht

Frankreich erweitert den Anwendungsbereich der Impatriates-Steuerregelung

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Die französische Steuerregelung für Impatriates steht nun offiziell auch ausländischen Arbeitnehmern offen, die sich aus dem Ausland auf eine in Frankreich veröffentlichte Stellenausschreibung bewerben.

Steuervorteile für Impatriates in Frankreich

Zur Erinnerung: Diese besonders vorteilhafte Regelung ermöglicht unter anderem eine Befreiung von der Besteuerung auf:

  • die Impatriates-Prämie (die Impatriates-Prämie entspricht dem Zusatzentgelt, das aus der Tätigkeit in Frankreich resultiert. Sie beträgt entweder das tatsächliche Zusatzentgelt oder optional 30 % des beitragsfreien Nettogehalts),
  • Einkünfte aus im Ausland ausgeübten Tätigkeiten,
  • sowie 50 % der ausländischen Einkünfte (Dividenden, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne gemäß Artikel 155 B des frz. Steuergesetzbuches).

Bisherige Voraussetzungen der Impatriates-Steuerregelung

Dieses attraktive Instrument zur Gewinnung internationaler Talente galt bislang ausschließlich für Arbeitnehmer und Führungskräfte, die direkt aus dem Ausland aus für eine Arbeitsstelle in Frankreich angeworben wurden und ihren Wohnsitz daher nach Frankreich verlegten.

Personen, die aus Eigeninitiative nach Frankreich kamen, waren davon ausgenommen.

Neu ist, dass die französische Impatriates-Steuerregelung nun auch auf internationale Fachkräfte Anwendung findet, die sich aus dem Ausland auf eine in Frankreich ausgeschriebene Stelle bewerben.

Mit einer Veröffentlichung vom 11. August 2025 hat die französische Steuerverwaltung ausdrücklich klargestellt, dass auch diese Kandidaten als „direkt im Ausland rekrutiert“ gelten.

Diese Präzisierung stellt eine kleine, aber bedeutende Öffnung des französischen Steuerrechts dar und könnte die Attraktivität Frankreichs für internationale Fachkräfte weiter erhöhen.

Für Fragen steht Ihnen unser Steuerrechtsteam selbstverständlich gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

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Häufig gestellte Fragen - Erweiterung des Anwendungsbereichs der Impatriates-Steuerregelung

Was ist die französische Impatriates-Steuerregelung?

Die Impatriates-Steuerregelung ist eine besonders vorteilhafte Steuerregelung für internationale Arbeitnehmer und Führungskräfte, die nach Frankreich ziehen. Sie ermöglicht unter anderem eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung auf bestimmte Einkünfte.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Impatriates-Regelung?

  • Steuerbefreiung auf die sog. Impatriates-Prämie
  • Steuerbefreiung auf Einkünfte aus Tätigkeiten im Ausland
  • Steuerbefreiung auf 50 % bestimmter ausländischer Einkünfte (Dividenden, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne)
Wer kann aktuell von der Impatriates-Regelung profitieren?

Arbeitnehmer und Führungskräfte, die direkt aus dem Ausland für eine Arbeitsstelle angeworben werden, sowie Bewerber, die sich aus dem Ausland auf in Frankreich ausgeschriebene Stellen melden.

Welche Änderungen wurden 2025 bei der Impatriates-Steuerregelung eingeführt?

Die Impatriates-Regelung Frankreich wurde erweitert: Bewerber aus dem Ausland, die auf französische Stellenanzeigen antworten, gelten nun ebenfalls als „direkt im Ausland rekrutiert“.

26. August 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-08-26 17:17:202025-08-26 17:29:01Frankreich erweitert den Anwendungsbereich der Impatriates-Steuerregelung
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