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Steuerrecht

Immobilienvermögensteuer in Frankreich (IFI): Was müssen Personen beachten, die in Frankreich nicht steuerlich ansässig sind?

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Die französische Immobilienvermögensteuer „Impôt sur la Fortune Immobilière" (IFI) betrifft nicht nur in Frankreich steuerlich ansässige Personen.

Auch ausländische Steuerpflichtige, die in Frankreich unbewegliches Vermögen besitzen, können der IFI unterliegen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Grundsätze dieser Steuerpflicht aus der Perspektive von Eigentümern, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind.

Wer ist von der Immobilienvermögensteuer in Frankreich (IFI) betroffen?

Natürliche Personen, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind, unterliegen der IFI, wenn der Wert ihres in Frankreich belegenen Immobilienvermögens am 1. Januar eines Jahres 1,3 Mio. € übersteigt.

Hierzu zählen sowohl direkt gehaltene Immobilien als auch indirekte Beteiligungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (z. B. französische Société Civile Immobilière (SCI) oder ausländische Gesellschaften mit Grundbesitz in Frankreich).

Welche Vermögenswerte unterliegen der IFI?

  • In Frankreich belegene Grundstücke und Immobilien, die privat gehalten werden,
  • Beteiligungen an Gesellschaften,
  • Nutzungsrechte wie Nießbrauch (usufruit) oder Miteigentumsanteile.

Hinweis:

Auch Immobilien, die dem Eigentümer nicht zur freien Verfügung stehen (z. B. vermietete Immobilien), sind mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.

Welche Verbindlichkeiten sind abzugsfähig?

Von der Bemessungsgrundlage können bestimmte Verbindlichkeiten abgezogen werden, sofern sie am 1. Januar bestehen und mit dem zu versteuernden Vermögen in Zusammenhang stehen:

  • Hypothekendarlehen,
  • Bau- oder Renovierungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen),
  • Steuerverbindlichkeiten (z. B. Grundsteuer).

Hinweis:

Besondere Vorsicht ist bei endfälligen Darlehen, Darlehen zwischen nahestehenden Personen und nicht marktüblichen Finanzierungen geboten. Diese werden von der Finanzverwaltung besonders kritisch geprüft.

Wie erfolgt die Besteuerung des Immobilienvermögens in Frankreich?

Die IFI ist eine progressive Steuer mit einem Satz von 0,5 % bis 1,5 %, je nach Höhe des steuerpflichtigen Nettovermögens.

Besteht eine Steuerpflicht, ist die gesamte Bemessungsgrundlage ab einem Wert von 800.000 € steuerpflichtig.

Welche Erklärungspflichten bestehen für in Frankreich nichtansässige Steuerpflichtige?

Nichtansässige Steuerpflichtige müssen die IFI-Erklärung jährlich abgeben. Dies kann zusammen mit einer eventuellen französischen Einkommensteuererklärung oder in Form einer separaten Erklärung erfolgen.

Das Vermögen ist auf der Grundlage des Verkehrswerts zum 1. Januar zu bewerten.

Die Beweislast für die Wertermittlung und die abzugsfähigen Verbindlichkeiten liegt beim Steuerpflichtigen.

Die französische Finanzverwaltung kann die Immobilienvermögensteuer (IFI) für bis zu zehn Jahre rückwirkend nachfordern. Bei Nichtdeklaration oder unvollständigen Angaben drohen erhebliche Nachzahlungen und Sanktionen.

Sie vermuten, der Immobilienvermögensteuer in Frankreich (IFI) zu unterliegen?

Unsere Kanzlei berät regelmäßig Mandanten, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind, zu Fragen der Vermögensstrukturierung und der IFI.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Berechnung der Steuer, der Erstellung und Übermittlung der Steuererklärungen sowie der Optimierung ihrer steuerlichen Situation unter Berücksichtigung internationaler Aspekte.

Gerne können Sie direkt Kontakt mit unseren Anwälten aufnehmen, um dieses Thema zu besprechen: welcome@rechtsanwalt.fr

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3. Juni 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-06-03 17:25:052025-06-17 18:24:13Immobilienvermögensteuer in Frankreich (IFI): Was müssen Personen beachten, die in Frankreich nicht steuerlich ansässig sind?
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