• Deutsch Deutsch Deutsch de
  • Français Français Französisch fr
  • English English Englisch en
welcome@rechtsanwalt.fr
  • Home
    • Über uns
    • Standorte
  • Kompetenzen
  • Team
  • Join us
  • Videos
  • Publikationen
  • News & Events
  • Kontakt
  • Menü Menü
Steuerrecht

Aktualisierung der Quellensteuersätze für Nichtansässige in Frankreich

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Das französische Haushaltsgesetz für 2025 bringt Änderungen der Quellensteuersätze mit sich.

Diese Steuer, sog. „retenue à la source“, gemäß des Artikels 182 A des französischen Steuergesetzbuchs, betrifft Arbeitnehmer, die in Frankreich berufstätig sind, aber dort keinen steuerlichen Wohnsitz haben.

Neuerungen 2025: Aktualisierte Quellensteuersätze in Frankreich

Die französische Quellensteuer wird nach progressiven Steuersätzen erhoben.  Für das Jahr 2025 gelten demnach die folgenden Steuersätze:

Grundregeln der Quellensteuer für in Frankreich nichtansässige Arbeitnehmer

Die Quellensteuerpflicht betrifft Arbeitnehmer, die in Frankreich arbeiten, aber dort nicht steuerlich ansässig sind.

Diese Steuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die französische Steuerverwaltung abgeführt.

Im Falle einer Ansässigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz kann die in Frankreich gezahlte Quellensteuer im Wohnsitzland auf die Einkommensteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Erklärungspflichten in Frankreich

Allerdings gibt es weiterhin steuerliche Erklärungspflichten in Frankreich:

Trotz des Abzugs der Quellensteuer sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung in Frankreich abzugeben, falls ein Teil des Einkommens mit dem Steuersatz von 20 % besteuert wurde.

Wenn Sie also im Jahr 2024 in Frankreich gearbeitet haben, könnten Sie verpflichtet sein, 2025 eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Haben Sie Fragen zur Quellensteuer für Nichtansässige in Frankreich? Unser Steuerrechtsteam steht Ihnen für all Ihren steuerlichen Fragen in Frankreich gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr

Kontakt aufnehmen PDF öffnen Drucken

1. April 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-04-01 16:49:592025-04-04 16:50:46Aktualisierung der Quellensteuersätze für Nichtansässige in Frankreich
Das könnte Dich auch interessieren
Möblierte Vermietung touristischer Unterkünfte in Frankreich: Neue Vorschriften ab 2025
10 Jahre EU-Erbverordnung: Wie wird sie im Rahmen deutsch-französischer Nachlässe angewandt?
Die 3 %-Steuer auf Immobilienvermögen in Frankreich: Was Sie dazu wissen müssen
Homeoffice-Kosten in Frankreich: Welche pauschalen Erstattungsbeträge gelten für das Jahr 2025?
Erwerb von Immobilien in Frankreich: Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Immobilienbesitz in Frankreich: Muss die Eigentümererklärung auch im Jahr 2024 abgegeben werden?

Themen

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht & Schenkung
  • Insolvenzrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Datenschutz
  • Kommuniqués

© 2026 EPP Rechtsanwälte Avocats

Impressum | Datenschutz

Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen