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Vertragsrecht

Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten

Vanina Vedel
Avocat
vedel@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Kaufrecht, Verbraucherrecht und Umweltrecht in Frankreich – Was ändert sich 2022?

  1. Erweiterte Verantwortung des Herstellers („responsabilité élargie du producteur“, kurz: „REP“)
  2. Elektrogeräte, Laptops, Smartphones: Neue Informationspflichten in Frankreich bezüglich der Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  3. Reduzierung von Plastikabfällen
  4. Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte
  5. Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten

Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten

Seit dem 1. Januar 2022 gelten für Unternehmen, die in Frankreich Wartungs- und Reparaturleistungen anbieten, besondere Regeln hinsichtlich der Verwendung von Ersatzteilen.

Unternehmen müssen den Verbrauchern künftig bei anfallenden Reparaturen die Möglichkeit anbieten, dass für die Reparatur gebrauchte Ersatzteile verwendet werden.

Dies gilt für die Reparatur von Haushaltsgeräten, kleinen IT- und Telekommunikationsgeräten, Bildschirmen bzw. Monitoren und auch hinsichtlich bestimmter Ersatzteile, die per Dekret bestimmt wurden (Dekret Nr. 2021-1944 vom 31. Dezember 2021 über die Verwendung von Ersatzteilen aus der Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten oder elektronischen Geräten).

Neue Informationspflicht betreffend die Möglichkeit der Verwendung gebrauchter Ersatzteile:

Der Unternehmer muss den Verbraucher über die Möglichkeit informieren, für die Reparatur auch gebrauchte Ersatzteile zu verwenden.

Ganz konkret muss dies im stationären Handel über einen von außen sichtbaren Aushang erkennbar gemacht werden. Falls das Unternehmen eine eigene Homepage unterhält, muss diese Information zusätzlich auch dort klar und sichtbar erscheinen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Frankreichgeschäft rechtssicher zu gestalten.

Zu allen Fragen im Bereich Compliance und Verbraucherrecht in Frankreich berät Sie gerne unsere französische Anwältin Frau Vanina Vedel, LL.M.

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11. Februar 2022
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Cécile Robert https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Cécile Robert2022-02-11 09:33:312023-11-20 14:11:05Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten

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