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Vertragsrecht

Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte

Vanina Vedel
Avocat
vedel@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Kaufrecht, Verbraucherrecht und Umweltrecht in Frankreich – Was ändert sich 2022?

  1. Erweiterte Verantwortung des Herstellers („responsabilité élargie du producteur“, kurz: „REP“)
  2. Elektrogeräte, Laptops, Smartphones: Neue Informationspflichten in Frankreich bezüglich der Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  3. Reduzierung von Plastikabfällen
  4. Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte
  5. Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten

Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte

Der Handel in Frankreich stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit Produkten umzugehen ist, die nicht verkauft werden konnten: Darf man die unverkauften Produkte einfach wegwerfen und auf diese Weise entsorgen?

Der französische Gesetzgeber hat nun eine Verpflichtung für Händler in Frankreich erlassen, nämlich zur

  • Wiederverwendung,
  • Wiederverwertung und zum
  • Recycling

neuer unverkaufter Produkte aus dem Non-Food-Bereich.

Dies bedeutet, dass die Vernichtung unverkaufter Waren nunmehr verboten ist. Künftig besteht für Händler in Frankreich die Pflicht, unverkaufte Waren an gemeinnützige Vereine zu spenden.

Die von dieser neuen Regelung betroffenen Produkte sind:

  • Elektrogeräte,
  • Textilien (Kleidung, Schuhe etc.),
  • Möbel,
  • Druckerpatronen,
  • Hygiene- und Kinderpflegeprodukte,
  • Utensilien zur Aufbewahrung und zum Kochen,
  • Produkte aus den Bereichen Unterhaltung und Freizeitgestaltung,
  • Bücher und Schulbedarf.

Die Textilindustrie ist von der Neuregelung ganz besonders betroffen, da dieses Wegwerfverbot alle Handelsstufen (Hersteller, Importeure und Händler) betrifft.

Auch Online-Marktplätze oder andere Online-Plattformen, die den Verkauf von Produkten Dritter fördern, sind, falls sie ein Warenlager unterhalten, von dieser Pflicht betroffen.

Für Produkte, die bereits der erweiterten Herstellerverantwortung unterfallen, tritt dieses Vernichtungsverbot bereits ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Für alle anderen Produkte gelten diese neuen Regeln erst ab dem 31. Dezember 2023.

Der Verstoß gegen das Wegwerfverbot in Frankreich kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Frankreichgeschäft rechtssicher zu gestalten.

Zu allen Fragen im Bereich Compliance und Verbraucherrecht in Frankreich berät Sie gerne unsere französische Anwältin Frau Vanina Vedel, LL.M.

welcome@rechtsanwalt.fr

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10. Februar 2022
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Cécile Robert https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Cécile Robert2022-02-10 10:30:332023-11-20 14:10:30Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte
3 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. Reduzierung von Plastikabfällen in Frankreich sagt:
    20. November 2023 um 14:10 Uhr

    […] Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte […]

  2. Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen: neue Informationspflichten in Frankreich sagt:
    20. November 2023 um 14:09 Uhr

    […] Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte […]

  3. Erweiterte Verantwortung des Herstellers in Frankreich sagt:
    20. November 2023 um 14:08 Uhr

    […] Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte […]

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