Reduzierung von Plastikabfällen
Kaufrecht, Verbraucherrecht und Umweltrecht in Frankreich – Was ändert sich 2022?
- Erweiterte Verantwortung des Herstellers („responsabilité élargie du producteur“, kurz: „REP“)
- Elektrogeräte, Laptops, Smartphones: Neue Informationspflichten in Frankreich bezüglich der Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Reduzierung von Plastikabfällen
- Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte
- Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten
Reduzierung von Plastikabfällen
Jedes Jahr werden in der EU fast 25 Millionen Tonnen Plastikmüll weggeworfen.
Seit einigen Jahren werden hiergegen EU-weit Gesetze verabschiedet, die den Unternehmen die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb dieser Kunststoffe verbieten.
In Frankreich hat das Gesetz über den Energiewandel und das grüne Wachstum vom 17. August 2015 („Loi sur la transition énergétique et la croissance verte“) zunächst Einweg-Plastiktüten, die insbesondere in Supermärkten an der Kasse erhältlich waren, ein Ende gesetzt.
Darüber hinaus wurde ab dem 1. Januar 2021 schrittweise die Vermarktung bestimmter Plastikprodukte verboten, wie z. B. Einwegbesteck und -teller, Einwegbecher, Strohhalme und Konfetti.
Verbot bestimmter Plastik-Einwegverpackungen in Frankreich
Am 1. Januar 2022 sind nun weitere Verbote hinsichtlich des Inverkehrbringens von Einwegverpackungen aus Kunststoff in Kraft getreten.
Fortan gelten in Frankreich folgende Verbote:
- Anbieten von kostenlosem Plastikspielzeug im Rahmen von Kindermenüs,
- Plastikverpackungen für den Versand von Zeitungen, Zeitschriften oder Werbung,
- nichtbiologisch abbaubare Plastikverpackungen für Teebeutel.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen darüber hinaus Einrichtungen mit Publikumsverkehr (z. B.: Bahnhöfe, Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser etc.) mit frei zugänglichen Trinkwasserspendern ausgestattet werden. Es dürfen auch keine Getränke mehr in Plastikflaschen kostenlos verteilt werden (z. B. bei Veranstaltungen).
Plastikverpackungen für Obst und Gemüse
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Unternehmen in Frankreich kein frisches unverarbeitetes Obst und Gemüse mehr verkaufen, das in Plastik verpackt ist.
Bei dem betroffenen Gemüse handelt es sich beispielsweise um Lauch, Zucchini, Auberginen, Paprika, Gurken, Kartoffeln und anderes Wurzelgemüse.
Zu den betroffenen Früchten gehören unter anderem Äpfel, Birnen, Bananen, Zitrusfrüchte, Zitronen, Kiwis und Pflaumen.
Es wird den Lieferanten jedoch eine Übergangsfrist von 6 Monaten gewährt, damit die Bestände an Obst- und Gemüseverpackungen, die vor dem 1. Januar 2022 produziert oder (vor dem Weiterverkauf) importiert wurden, abverkauft werden können.
Für bestimmte Waren, die als besonders empfindlich gelten (z. B. Salate, Pilze, Pfirsiche, Nektarinen etc.), bestehen für Lieferanten längere Übergangsfristen.
Der Verkauf von Obst und Gemüse, welches in Einheiten von 1,5 kg oder mehr verpackt ist, ist von diesem Verbot jedoch ausgenommen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Frankreichgeschäft rechtssicher zu gestalten.
Zu allen Fragen im Bereich Compliance und Verbraucherrecht in Frankreich berät Sie gerne unsere französische Anwältin Frau Vanina Vedel, LL.M.
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