Einkommensteuer: Aufwertung des Steuertarifs
Für Privatpersonen, die in Frankreich steuerpflichtig sind, sind im Jahr 2022 Anpassungsmaßnahmen vorgesehen.
So wird der Einkommensteuertarif ab dem 1. Januar 2022 um 1,4 % aufgewertet. Diese Aufwertung wurde entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise für das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 festgelegt.
Der Tarif gestaltet sich nun wie folgt:
Zur Erinnerung, wenn Sie Ihren Steuersitz in Frankreich haben, unterliegen Sie für Ihre weltweiten Einkünfte aus ausländischer und französischer Quelle und für Ihr weltweites Immobilienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen ist, der Steuerpflicht in Frankreich.
Wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen oder Vermögen im Ausland besitzen, ist zu prüfen, ob das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen Steuerbefreiungen oder besondere Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsieht.
Zu beachten:
Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, sind Sie verpflichtet, gleichzeitig mit Ihrer Einkommensteuererklärung Bankkonten, Kapitalisierungsverträge oder Anlagen und insbesondere Lebensversicherungsverträge zu erklären, die außerhalb Frankreichs gezeichnet wurden, auch wenn sie inaktiv oder ruhend sind.
Die Frist für die Online-Einreichung der französischen Steuererklärung und ihrer Anlagen endet, je nach Departement, in dem Sie ansässig sind, zwischen Ende Mai und Anfang Juni.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Informationen zur Steuerpflicht, zur Steuererklärung oder zur Vermögensteuererklärung in Frankreich benötigen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
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