Frankreich: Online-Korrektur der Einkommensteuererklärung 2024
Sie haben im Jahr 2025 Ihre Einkommensteuererklärung betreffend die Einkünfte des Jahres 2024 in Frankreich online abgegeben?
Derzeit erhalten Steuerpflichtige ihren französischen Einkommensteuerbescheid (avis d’impôt) für 2024 – oder haben ihn bereits vor Kurzem zugestellt bekommen.
Es ist besonders wichtig, die Angaben sorgfältig zu überprüfen. Sollten sich Fehler zeigen, können diese über das vom französischen Finanzamt angebotene Online-Korrekturportal berichtigt werden.
Das Korrekturportal ist direkt über Ihr Online-Konto auf der offiziellen Plattform impots.gouv.fr verfügbarund ist noch bis zum 3. Dezember 2025 geöffnet.
Einkommensteuererklärung 2024: Was kann online korrigiert werden?
- Einnahmen (z. B. Gehälter, Kapitaleinnahmen, Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie)
- Abzugsfähige Aufwendungen
- Steuerermäßigungen und -gutschriften
- Immobilienvermögenssteuer (sog. « IFI »)
Was ist im Online-Korrekturportal nicht änderbar?
- Familienstand (Eheschließung, Scheidung, PACS, etc.)
- Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Geburtsdaten
- Hinzufügen eines ausländischen Kontos
Diese Änderungen müssen über den sicheren Nachrichtendienst (messagerie sécurisée) im Online-Konto erfolgen.
Nach Ablauf der Frist zur Online-Korrektur
Ab dem 4. Dezember 2025 ist die Online-Korrektur nicht mehr verfügbar. Änderungen sind dann nur noch über eine Einspruchseinlegung (réclamation) möglich.
Benötigen Sie Unterstützung?
Unser Steuerrechtsteam unterstützt Sie gerne bei der Online-Korrektur Ihrer französischen Einkommensteuererklärung 2024 und übernimmt auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit dem französischen Finanzamt: welcome@rechtsanwalt.fr
Kontakt aufnehmen PDF öffnen Drucken