Erklärungspflichten für Trusts mit Bezug zu Frankreich
In Frankreich unterliegen alle Trusts französischen Rechts sowie ausländische Trusts mit Bezug zu Frankreich bestimmten Erklärungspflichten.
Dies gilt unabhängig vom Sitz des Trusts oder der Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen.
Ein Trust hat einen Bezug zu Frankreich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Trustee, der Settlor oder ein Begünstigter ist in Frankreich steuerlich ansässig, oder
- Der Trust besitzt Vermögenswerte in Frankreich, wie z. B. Anteile an französischen Unternehmen oder Immobilien in Frankreich.
Diese Regelungen betreffen somit auch ausländische Strukturen wie zum Beispiel deutsche oder österreichische Stiftungen, sofern sie einen solchen Bezug zu Frankreich haben.
Die Erklärungspflichten für Trusts mit Bezug zu Frankreich umfassen:
- Ersterklärung: Bei der Gründung eines Trusts oder sobald ein bestehender Trust erstmals einen Bezug zu Frankreich erhält, ist eine Ersterklärung erforderlich.
- Jährliche Erklärung: Bis spätestens zum 15. Juni eines jeden Jahres müssen:
- Französische Trusts ihr gesamtes Vermögen erklären, einschließlich aller weltweit gehaltenen Vermögenswerte.
- Ausländische Trusts nur die Vermögenswerte erklären, die mit Frankreich in Verbindung stehen (z.B. französische Immobilien oder Beteiligungen an französischen Unternehmen).
- Ereignisbezogene Erklärung: Jede wesentliche Änderung im Trust – etwa eine Ausschüttung von Einkommen oder Vermögenswerten, ein Wechsel des Trustees oder Begünstigten oder ein Wohnsitzwechsel eines Begünstigten – muss innerhalb eines Monats erklärt werden.
Pflichten beim Zuzug nach Frankreich
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Frankreich verlegt, unterliegt ab dem 1. Januar des Folgejahres den Erklärungspflichten für Trusts.
Konkret bedeutet dies: Falls Sie im Laufe des Jahres 2024 nach Frankreich gezogen sind und als Settlor, Trustee oder Begünstigter mit einem Trust verbunden sind, ist der Trust ab dem 1. Januar 2025 zur Erklärung verpflichtet.
Verantwortlich für die Erfüllung dieser Pflichten ist der Trustee.
Keine Steuer, aber hohe Strafen bei Versäumnis
Die Erklärungspflichten führen zwar nicht zu einer Steuerpflicht, doch bei unterlassener oder verspäteter Erklärung droht dem Trustee eine Geldstrafe von 20.000 € pro Verstoß.
Unser Steuerrechtsteam steht Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Erklärungspflichten in Frankreich zu unterstützen: welcome@rechtsanwalt.fr