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Steuerrecht

Frankreichs Exit Tax: Steuerrechtliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Die sogenannte französische Exit Tax betrifft Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz von Frankreich ins Ausland verlegen und dabei ein erhebliches Finanzvermögen halten.

Ziel ist es, die Besteuerung latenter Gewinne in Frankreich sicherzustellen – und steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerungen aus Frankreich zu verhindern.

Unter latenten Gewinnen versteht man die Wertsteigerungen bestimmter Vermögenswerte, die sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen Marktwert ergeben.

Die Exit Tax besteht grundsätzlich darin, auf latente Gewinne die Flat Tax von 30 % zu erheben, welche sich aus 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben zusammensetzt.

Wer ist in Frankreich von der Exit Tax betroffen?

Die Exit Tax greift, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Steuerpflichtige war in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Jahre in Frankreich ansässig und
  • er hält beim Wegzug entweder
    • mindestens 50 % der Anteile einer französischen oder ausländischen Gesellschaft oder
    • ein Wertpapiervermögen von über 800.000 €.

Dabei werden alle Wertpapiere des steuerlichen Haushalts berücksichtigt, und auch solche, die indirekt über Beteiligungsgesellschaften gehalten werden.

Die Regelung erfasst nahezu alle Wertpapiere – ob französisch oder ausländisch – wie Aktien, Anleihen, strukturierte Produkte oder Private Equity.

Ausgenommen sind jedoch u.a.:

  • Beteiligungen an Gesellschaften, die als Personengesellschaften der Einkommensteuer (Impôt sur le revenu, „IR“) unterliegen, z. B. französische Immobiliengesellschaften (Société civile immobilière, „SCI“), sofern sie nicht der Körperschaftsteuer (Impôt sur les sociétés, „IS“) unterliegen,
  • Lebensversicherungen,
  • Kryptowährungen und bewegliche Güter wie Gold.

Erhalt eines Steueraufschubes: Fristen und Pflichten

Seit 2018 sind bei der Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes latente Gewinne grundsätzlich mit der Flat Tax oder wahlweise mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.

Ein automatischer Zahlungsaufschub der Steuer wird jedoch gewährt, wenn der Wegzug in die EU oder in bestimmte Drittstaaten mit Amtshilfeabkommen erfolgt (z. B. Mauritius, Marokko, Senegal, Französisch-Polynesien).

Die Schweiz gehört nicht zu diesen Ländern – dies hat das Verwaltungsgericht Montreuil am 19. Oktober 2023 (Nr. 2115054) ausdrücklich bestätigt.

Gleiches gilt u. a. für die Vereinigten Arabischen Emirate oder die USA.

In diesen Fällen muss der Steuerpflichtige mindestens 90 Tage vor dem Umzug:

  • den Wegzug beim französischen Finanzamt für Nichtansässige melden, und
  • Sicherheiten stellen (z. B. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen, Hypothek, Verpfändung einer Lebensversicherung).

Ohne diese Formalitäten entfällt das Recht auf Zahlungsaufschub, und die Steuer wird sofort fällig.

Exit Tax Frankreich: Erklärungspflichten vor und nach Wegzug

In allen Fällen müssen französische Steuerpflichtige beim Wegzug eine besondere Erklärung (Formular 2074-ETD) abgeben.

Solange ein Zahlungsaufschub besteht, sind jährliche Folgeerklärungen (Formular 2074-ETS) bei den französischen Steuerbehörden einzureichen. Verstöße gegen diese Pflichten führen zum sofortigen Wegfall des Aufschubs.

Hinweis: Erfolgt später ein weiterer Wegzug in ein anderes Land, muss dies innerhalb von zwei Monaten dem französischen Finanzamt für Nichtansässige angezeigt werden.

Erlass von der Exit Tax

Ein endgültiger Erlass der Steuer tritt ein nach:

  • 2 Jahren nach Wegzug, wenn das Vermögen 2,57 Mio. € nicht übersteigt;
  • 5 Jahren nach Wegzug, wenn das Vermögen 2,57 Mio. € übersteigt.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Anteile in diesem Zeitraum nicht veräußert werden.

Bei Rückkehr in die EU oder nach Frankreich können auf Antrag bestehende Sicherheiten aufgehoben werden.

Fazit: Frankreichs Exit Tax antizipieren

Die Exit Tax ist ein zentrales Instrument des französischen Steuerrechts, das insbesondere vermögende Steuerpflichtige betrifft, die einen Wegzug aus Frankreich planen.

Mit ihr sind auch Erklärungspflichten verbunden, deren Nichteinhaltung den ggf. gewährten Steueraufschub entfallen lässt.

Ein Wegzug aus Frankreich ohne frühzeitige steuerliche Planung kann also sehr teuer werden: fehlende Fristenwahrung oder unzureichende Garantien führen zur sofortigen Anwendung der
30 %-Flat Tax auf latente Gewinne.

Planen Sie eine Wohnsitzverlagerung aus Frankreich? Unser Steuerrechtsteam ist mit diesem Thema vertraut und berät Sie umfassend zu den geltenden französischen Regelungen sowie zu den steuerlichen und rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Exit Tax: welcome@rechtsanwalt.fr

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Häufig gestellte Fragen - Frankreichs Exit Tax: Steuerrechtliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung

Wen betrifft die Exit Tax in Frankreich?

Die Exit Tax in Frankreich betrifft Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz von Frankreich ins Ausland verlagern und dabei ein erhebliches Vermögen in Form von Wertpapieren oder Gesellschaftsanteilen besitzen. Sie stellt sicher, dass sogenannte latente Gewinne – also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert bestimmter Vermögenswerte – in Frankreich besteuert werden.

Welche Vermögenswerte sind von der Exit Tax in Frankreich betroffen?

Von der Exit Tax betroffen sind Gesellschaftsanteile (mindestens 50 % Beteiligung) sowie ein Wertpapiervermögen von über 800.000 €. Dazu gehören fast alle Arten von Wertpapieren – etwa Aktien, Anleihen, strukturierte Produkte oder Private Equity. Ausgenommen sind dagegen u. a. Lebensversicherungen, Kryptowährungen und bewegliche Güter, z.B. Gold.

Wie funktioniert der Steueraufschub bei der Exit Tax in Frankreich?

Beim Wegzug aus Frankreich wird die Steuer nicht sofort fällig, wenn der Umzug in die EU oder bestimmte Drittstaaten mit Amtshilfeabkommen erfolgt. In diesen Fällen gewährt die Finanzverwaltung einen Steueraufschub.

Wer jedoch in Länder wie die Schweiz, die USA oder die Arabischen Emirate zieht, muss mindestens 90 Tage vorher den Umzug beim Finanzamt für Nichtansässige in Frankreich melden und Sicherheiten stellen (z. B. Verpfändung von Anteilen). Ohne diese Erklärungspflichten entfällt der Aufschub, und die Steuer wird sofort erhoben.

Wie hoch ist die Exit Tax in Frankreich und wie wird sie berechnet?

Die Exit Tax in Frankreich wird auf die latenten Gewinne erhoben – also die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert. Standardmäßig gilt die 30 %-Flat Tax, bestehend aus 12,8 % Einkommensteuer (alternativ kann auf Antrag auch der progressive Einkommensteuertarif angewandt werden) und 17,2 % Sozialabgaben.

Wann wird die Exit Tax in Frankreich erlassen?

Ein Erlass der Exit Tax Frankreich tritt ein, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden:

  • nach 2 Jahren nach Wegzug, wenn das Vermögen 2,57 Mio. € nicht übersteigt,
  • nach 5 Jahren nachWegzug, wenn das Vermögen 2,57 Mio. € übersteigt.

Voraussetzung ist, dass in dieser Zeit keine Anteile veräußert werden. Bei einer Rückkehr nach Frankreich oder in die EU können gestellte Sicherheiten auf Antrag aufgehoben werden.

2. September 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-09-02 11:31:002025-09-03 11:33:34Frankreichs Exit Tax: Steuerrechtliche Folgen bei Wohnsitzverlagerung
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