Sie haben 2024 eine möblierte Immobilie in Frankreich vermietet? Diese Regelungen sollten Sie kennen
Die Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung möblierter Unterkünfte in Frankreich hat sich für das Jahr 2024 mehrfach geändert – zunächst mit einer Verschärfung der Regelungen durch das Haushaltsgesetz Anfang 2024, die am Ende des Jahres auf 2025 verschoben wurde.
Nun hat die Erklärungsfrist in Frankreich begonnen: Seit Anfang April können Einkommensteuererklärungen eingereicht werden.
Möblierte Immobilie 2024 in Frankreich vermietet: Fokus auf die aktuell geltenden Regelungen
Die Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung möblierter Ferienunterkünfte richtet sich nach dem jeweils geltenden Steuerregime:
1. Mikro-Regelung („micro-BIC“)
Dieses vereinfachte Verfahren ist anwendbar, solange die Mieteinnahmen die gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerte nicht überschreiten.
- In diesem Fall wird ein pauschaler Kostenabzug der Einnahmen angewendet;
- Weitere Ausgaben können nicht geltend gemacht werden, und eine Abschreibung der Immobilie ist nicht möglich;
- Das Ergebnis unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz und den Sozialabgaben.
Folgende Schwellenwerte und Sätze gelten für die Mieteinnahmen 2024:
Für die Miet- einnahmen des Jahres 2024 | ||
Klassifizierte möblierte Ferienunterkünfte | Schwellenwert | 188.700 € |
Pauschaler Kostenabzug | 71% | |
Nicht klassifizierte möblierte Ferienunterkünfte | Schwellenwert | 77.700 € |
Pauschaler Kostenabzug | 50% |
2. Regelbesteuerung („régime réel“)
Sobald die Mieteinnahmen im Jahr 2024 77.700 € bei nicht klassifizierten Ferienunterkünfte bzw. 188.700 € bei klassifizierten Ferienunterkünfte übersteigen, ist die Regelbesteuerung verpflichtend.
Sie kann jedoch auch freiwillig gewählt werden, selbst wenn die Einnahmen unterhalb dieser Schwellenwerte liegen.
Merkmale dieses Besteuerungssystems:
- Tatsächliche Kosten können vollständig abgesetzt werden;
- Abschreibungen auf die Immobilie sind möglich;
- Das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist erforderlich;
- Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuersatz;
- Bei Mieteinnahmen über 23.000 € liegen die Sozialabgaben bei ca. 35 %;
- Liegen die Mieteinnahmen hingegen unter 23.000 €, gilt für Nichtansässige ein reduzierter Sozialabgabensatz von 7,5 %.
Bitte beachten Sie, dass ab 2025 neue Regelungen für die Besteuerung von Mieteinnahmen aus möblierter Vermietung in Kraft treten. In unserem jüngsten Artikel erläutern wir diese Entwicklung.
Für weitere Erläuterungen zu diesem Thema oder Unterstützung bei der Erklärung Ihrer Mieteinnahmen in Frankreich steht Ihnen unser Steuerrechtsteam gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr