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Immobilienrecht, Steuerrecht

Erwerb von Immobilien in Frankreich: Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Anne-Lise Lamy DJCE
Avocat
lamy@rechtsanwalt.fr
+33 (0) 3 88 45 65 45
Laura Rejano DJCE
Rechtsanwältin & Avocat
rejano@rechtsanwalt.fr
+49 (0) 7221 30 23 70

Das Finanzgesetz 2025 führt eine bedeutende Änderung ein, indem es den Départements erlaubt, die Grunderwerbsteuer (droits d’enregistrement) zu erhöhen.

Diese Steuer gilt für den Erwerb von Immobilien, die seit mehr als fünf Jahren fertiggestellt sind und für die keine besondere Verpflichtung (zum Bau oder Wiederverkauf) besteht.

Diese Gesetzesänderung betrifft Verkäufe, die zwischen dem 1. April 2025 und dem 31. März 2028 unterzeichnet werden, und könnte je nach Entscheidung der einzelnen Départements erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten von Immobilienkäufen haben.

Jedes Département kann den Steuersatz auf bis zu 5 % anheben, während der derzeitige Höchstsatz bei 4,5 % liegt.

Direkte Auswirkungen auf die Transaktionskosten

Bislang betrug der Steuersatz in den meisten Départements 4,5%. Durch die Reform können die Départements nun entscheiden, diesen Satz auf bis zu 5 % zu erhöhen, was zu einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer (droits de mutation à titre onéreux) in den betroffenen Gebieten führt.

Damit könnte der Gesamtsteuersatz, einschließlich der kommunalen Zusatzsteuer und anderer Abgaben, in der Île-de-France auf bis zu 6,92 % steigen, im Vergleich zu derzeitigen 6,40%.

Ausnahme für Erstkäufer von Hauptwohnsitzen in Frankreich

Erstkäufer, die eine Immobilie in Frankreich als Hauptwohnsitz erwerben, sind von dieser Erhöhung nicht betroffen.

Das Finanzgesetz sieht vor, dass die Départements die Möglichkeit beibehalten, die Steuer zu reduzieren oder vollständig zu erlassen.

Erstkäufer einer Immobilie in Frankreich sollten sich daher über die spezifischen Maßnahmen informieren, die in ihrem Département beschlossen wurden.

Notwendige Prüfung der Entscheidungen der Départements

Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt von den individuellen Entscheidungen der Départements ab, die eine Beschlussfassung und eine offizielle Mitteilung vornehmen müssen.

Die Erhöhung tritt dann gemäß einem im Finanzgesetz 2025 festgelegten gestaffelten Zeitplan in Kraft.

Einige Départements haben diese Erhöhung bereits beschlossen, während andere noch folgen könnten.

Investoren und Käufer sollten die Entwicklungen daher im Blick behalten, da diese Entscheidungen den Kaufzeitpunkt und die Preisverhandlungen beeinflussen könnten.

Wünschen Sie Unterstützung beim Erwerb Ihrer Immobilien in Frankreich sowie der entsprechenden Vermögungsstrukturierung?

Gerne beraten wir Sie in allen Phasen Ihrer Immobilientransaktionen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr.

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7. März 2025
https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg 0 0 Anne-Sophie Koch https://rechtsanwalt.fr/wp-content/uploads/2024/05/logo_header_de_web.epp_.svg Anne-Sophie Koch2025-03-07 16:33:342025-07-30 17:43:55Erwerb von Immobilien in Frankreich: Erhöhung der Grunderwerbsteuer
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