Neues Haushaltsgesetz 2025 in Frankreich: Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen für Privatpersonen
Das französische Haushaltsgesetz für 2025 wurde verabschiedet und bringt steuerliche Anpassungen mit sich. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Privatpersonen.
Einkommensteuer
Aktualisierung der Einkommensteuersätze
Um die Auswirkungen der Inflation auf die Besteuerung der Haushalte zu neutralisieren, werden die Einkommensteuersätze um 1,8 % angehoben.
Die neuen französischen Einkommensteuersätze lauten wie folgt:
Anteil des steuerbaren Einkommens | Anwendbarer Steuersatz |
bis zu 11.497 € | 0 % |
von 11.498 € bis 29.315 € | 11 % |
von 29.316 € bis 83.823 € | 30 % |
von 83.824 € bis 180.294 € | 41 % |
über 180.294 € | 45 % |
Andere Steuersätze gelten für Nichtansässige, die in Frankreich arbeiten.
Die Obergrenze des pauschalen Abzugs in Höhe von 10 %, den Arbeitnehmer für Werbungskosten in Anspruch nehmen können, wird ferner auf 14.426 € angehoben.
Differenzielle Abgabe auf hohe Einkommen (sog. CDHR - Contribution différentielle sur les hauts revenus)
Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 € (Einzelperson) bzw. 500.000 € (Ehepaar), die einem effektiven Einkommensteuersatz von weniger als 20 % unterliegen, werden im Jahr 2025 mit einer einmaligen differenziellen Abgabe belegt.
Ziel ist es, eine Mindestbesteuerung von 20 % sicherzustellen. Details zu dieser Maßnahme finden Sie hier.
Schenkung
Steuerbefreiung für familiäre Geldschenkungen zum Erwerb einer Hauptwohnung
Familiäre Geldschenkungen zur Finanzierung des Erwerbs oder der Renovierung einer Hauptwohnung sind bis zu 100.000 € pro Schenker und 300.000 € pro Begünstigten steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist seit dem 15.02.2025 in Kraft und wird bis zum 31.12.2026 befristet.
Mehr Informationen zu den entsprechenden Bedingungen dieser neuen Steuerbefreiung finden Sie hier.
Immobilien
Strengere Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei nicht-professioneller möblierter Vermietung (sog. LMNP – Location meublée non professionnelle)
Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, die als nicht-professionell möblierte Immobilien (sog. LMNP) vermietet werden, wird erhöht, indem die von den steuerpflichtigen Mieteinnahmen abziehbaren Abschreibungen bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns wieder berücksichtigt werden.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Ab dem 1. April 2025 erhalten französische Gemeinden die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen, bis zu einer Höchstgrenze von 5 %. Ersterwerber sind von dieser Erhöhung ausgenommen.
Haben Sie Fragen zum Haushaltsgesetz 2025 für Frankreich?
Unser Steuerrechtsteam steht Ihnen für all Ihren steuerlichen Fragen in Frankreich gerne zur Verfügung: welcome@rechtsanwalt.fr
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