Ab wann habe ich einen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich?
Themen-Klassiker zum französischen Wirtschaftsrecht
Transkript zum Videobeitrag:
Guten Tag,
Mein Name ist Laura Rejano und ich bin seit 2021 als Avocat und Rechtsanwältin im Bereich des Steuerrechts in der Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats tätig.
In diesem Video werden wir uns kurz und bündig mit dem Thema „Ansässigkeit in Frankreich“ befassen.
Die Frage der Ansässigkeit ist eine zentrale Frage im Steuerrecht und muss immer zuerst geprüft werden.
Die steuerliche Ansässigkeit in einem Staat führt zur unbeschränkten Steuerpflicht in diesem Staat.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur in einem einzigen Staat steuerlich ansässig und somit unbeschränkt steuerpflichtig sein können.
Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit in Frankreich
Im internationalen Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, die Ansässigkeit genau zu bestimmen, um Einkommen und Vermögen im richtigen Staat zu deklarieren und spätere Prüfungen von Steuerbehörden anderer Staaten, die zu einer Doppelbesteuerung führen können, zu vermeiden.
Die Frage des steuerlichen Wohnsitzes bzw. der Ansässigkeit wird oft mit dem Hinweis auf die 183-Tage-Regelung gelöst, was jedoch falsch ist.
Im internationalen Kontext erfolgt die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit in der Regel in zwei Schritten:
- In einem ersten Schritt auf nationaler Ebene und
- in einem zweiten Schritt – im Fall eines sogenannten Wohnsitzkonflikts – nach Maßgabe des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens.
Im Rahmen unseres heutigen Videos gehen wir von einem deutsch-französischen Kontext aus.
Beispiel:
Sie haben ein Haus in Frankreich gekauft. Sie verbringen immer mehr Zeit mit Ihrer Familie in diesem Haus: Sie arbeiten dort im Home-Office und verbringen manche Jahre mehr als 6 Monate in Frankreich.
Sie spielen mit dem Gedanken, nun nach Frankreich zu ziehen. Sie fragen sich in diesem Kontext, ob Sie bereits aufgrund Ihres Aufenthalts oder der Home-Office-Tätigkeit in Frankreich steuerlich ansässig sind bzw. ab wann Sie in Frankreich steuerlich ansässig werden.
Um die steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen, sind zunächst die nationalen Steuervorschriften zu überprüfen, d.h. die Steuervorschriften des französischen Steuergesetzbuchs einerseits und diejenigen des deutschen Einkommensteuergesetzes und der deutschen Abgabeordnung andererseits.
Wenn Sie sowohl nach französischem als auch nach deutschem Steuerrecht in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteht ein sogenannter „Wohnsitzkonflikt“.
In diesem Fall wird die steuerliche Ansässigkeit anhand der Kriterien des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens gelöst.
Kriterien zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich
In Frankreich ist die unbeschränkte Steuerpflicht vom „Steuerdomizil“ (sog. „domicile fiscal“) in Frankreich abhängig.
Artikel 4B des französischen Steuergesetzbuchs legt die alternativen Kriterien für die Bestimmung des Steuerdomizils bzw. des steuerlichen Wohnsitzes fest.
Gemäß diesem Artikel ist es für die Anerkennung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich ausreichend, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Haushalt (sog. „foyer“) oder Hauptaufenthalt (sog. „séjour principal“) in Frankreich
- Ausübung der beruflichen Haupttätigkeit in Frankreich
- Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Frankreich
Die Erfüllung eines Kriteriums reicht für die Anerkennung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich aus.
Wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen, haben Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich und sind nach französischem Steuerrecht in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig.
Wenn Sie in Deutschland aufgrund Ihres Wohnsitzes oder Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ebenfalls als unbeschränkt steuerpflichtig gelten, liegt ein sogenannter „Wohnsitzkonflikt“ vor.
Wohnsitzkonflikt: Lösung durch das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen
Dieser Konflikt wird durch die subsidiären Kriterien des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens gelöst: die ständige Wohnstätte, der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit.
Diese Kriterien sind in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen. Sobald ein Kriterium zutrifft, wird es zur Bestimmung der Ansässigkeit herangezogen.
Wie Sie sehen, unterliegt die Bestimmung der Ansässigkeit einer genauen Methode.
Wir empfehlen Ihnen, diese Prüfung vorzunehmen, bevor sich Ihre persönliche Situation ändert, beispielweise kurz vor einem Umzug nach Frankreich.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Verjährungsfrist für die französische Steuerverwaltung bei Angabe eines „falschen“ Wohnsitzes im Ausland kürzlich auf zehn Jahre verlängert wurde.
Die finanziellen Konsequenzen im Falle eines Fehlers bei der Bestimmung der Ansässigkeit können daher erheblich sein.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Bestimmung Ihrer Ansässigkeit zu unterstützen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sagen bis bald!
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